e-Rezept Patienteninformation

Informationen zum e-Rezept

Ab 01. Januar 2024 wird die Verwendung des e-Rezepts für verordnungspflichtige Arzneimittel zu Lasten der GKV Pflicht.

Was bedeutet das für Sie als Patienten?

e-Rezept heißt „elektronisches Rezept“.
Und das heißt, Sie erhalten keine Papierrezepte mehr
(bis auf spezielle Ausnahmen).

Rezept-Muster-rot

Sie gehen zur Einlösung der Verordnungen einfach in die Apotheke und legen dort Ihre eGK (elektronische Gesundheitskarte) vor – Fertig.

eGK

Achtung!

Wenn vom Arzt nicht anders zugesagt, stehen die Verordnungen unsererseits in der Apotheke spätestens ca. 1 Stunde nach Ausstellung zur Verfügung!

Die Verwendung der e-Rezept App statt der eGK durch die Patienten bleibt diesen überlassen und es erfolgt keine Unterstützung durch die Arztpraxis bei Einrichtung und Betrieb der App!

Was dürfte Sie als Patienten freuen?

Wenn im Quartal die KVK in der Arztpraxis schon eingelesen wurde, können Verordnungen (z. B. Folgerezepte etc., müssen natürlich nach wie vor bestellt werden) ausgestellt werden, ohne daß Sie in die Praxis kommen und ein Papierrezept abholen müssen. Sie müssen nur, wie oben beschrieben, mit Ihrer eGK in eine Apotheke gehen.

Weitere Informationen zum e-Rezept erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse, im Internet oder sonstigen Publikationen.

Hinsichtlich dieses Themas gilt nicht:
„Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“!